Einzelraumfeuerstätten auch nach dem 2024 erlaubt.
Holzfeuerungen dürfen weiterhin betrieben und neu installiert werden.
Aktuell werden Gesetzesänderungen(GEG) auf den Weg gebracht, die für viel Verwirrung und Unklarheit rund um das Thema "Heizen" sorgen.
So werden beispielsweise bestehende Maßnahmen der 2. Stufe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) und Vorgaben des geplanten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gemischt.
Kein Verbot geplant
Aufgrund der diffusen Berichterstattung denken viele Verbraucher, dass Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen ab dem Jahr 2024 verboten werden. In diesem Zusammenhang weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. darauf hin, dass
kein Verbot für den Einbau oder den Betrieb einer Einzelraumfeuerstätte geplant ist. Weder jetzt, noch ab Januar 2024.
Seit Jahren Praxis: Austausch veralteter Feuerstätten bis Ende 2024
Die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novellierung der 1. BImSchV schreibt vor, dass bis Ende 2024 veraltete Einzelraumfeuerstätten, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie den verschärften Anforderungen dieser Verordnung nicht entsprechen.
Neue Öfen reduzieren Emissionen um bis zu 85%
Aufgrund der Verbrennungstechnik sind die betroffenen Holzfeuerungen technisch veraltet und werden den heutigen Ansprüchen an den Umweltschutz nicht mehr gerecht. Neue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen reduzieren die Emissionen um bis zu 85 Prozent und den Holzverbrauch um rund ein Drittel im Vergleich zu veralteten Feuerstätten.
Das GEG bezieht sich auf Heizungsanlagen.
Im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind keine Verbote oder speziellen Auflage für die Installation einer klassischen Einzelraumfeuerstätte enthalten. Das GEG bezieht sich nach aktuellem Stand nur auf Heizungsanlagen.
Klassische Einzelfeuerstätten gelten nicht als Heizungsanlagen
Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Kamin- oder Kachelöfen, Holzherden und Heizkaminen. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.
Quelle: IHK
Der HKI ist der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. - ein Zusammenschluß der Ofen- und Herdhersteller.